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10. Oberösterreichische Brotprämierung

Brote und Backwaren aus bäuerlicher Erzeugung

Wir laden Sie herzlich ein, an der 10. Oberösterreichischen Brotprämierung – Brote aus bäuerlicher Erzeugung am 21. September 2023 in der LK OÖ teilzunehmen.

Bewertet wird in den Kategorien:

  • Klassisches Bauernbrot
  • Brot mit Ölsaaten
  • Vollkornbrot
  • Dinkelbrot (100 % Dinkel)
  • Klein- und Weißgebäck
  • Sonderbrote und Brote mit Innovationscharakter
  • Feine Hefeteig- und Fettbackwaren
  • Früchte- und Kletzenbrot
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Ablauf der Prämierung

  • Onlineanmeldung unter www.ausgezeichnete-produkte.at; Nach der Registrierung können Produkte zur Prämierung "10. OÖ Brotprämierung" eingereicht werden ODER
  • Rücksendung der unterzeichneten Teilnahmescheine an die Landwirtschaftskammer Oberösterreich, Referat Lebensmittel und Erwerbskombinationen, Auf der Gugl 3, 4021 Linz bis Montag, 11.09.2023, Poststempel ist gültig. Oder per Mail an direktvermarktung@lk-ooe.at.
  • Abgabe der Probe(n) inkl. Begleitschein und Brotbeschreibung ist am 21. September 2023 von 7:15 Uhr bis 8:00 Uhr vor Beginn der Verkostung in der Landwirtschaftskammer OÖ, Auf der Gugl 3, 4021 Linz.
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Teilnahmegebühr

40 € je abgegebener Probe (besteht aus zwei Stücken – siehe Einreichkriterien)
Die Gebühr ist mittels Zahlschein, den Sie zugeschickt bekommen, zu bezahlen. Werden mehrere Proben eingereicht, ist für jede Probe ein Begleitschein auszufüllen sowie die Teilnahmegebühr in Höhe von 40 € zu bezahlen.

Für Gutes vom Bauernhof-Betriebe gibt es eine Ermäßigung der Teilnahmegebühr.

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Kategorien

Klassisches Bauernbrot

Bauernbrot ist ein Roggenbrot oder ein Roggen-Mischbrot, das mehr als 50 % Roggenmehl enthält. Es wird in Sauerteigführung mit oder ohne Hefe und mit oder ohne Gewürze herge-stellt. Außerdem sind im Bauernbrot keine Ölsaaten (z.B. Leinsamen) enthalten und auch die Oberfläche ist nicht damit bestreut. Bauernbrot ist ein Brot in Laibform, wird aber auch in Weckenform akzeptiert.

Brot mit Ölsaaten

Unter Brot mit Ölsaaten werden Brote mit oder ohne Vollmehlanteil aus Roggen- oder Roggen/Weizen/Dinkelmischung verstanden. Das Brot wird mit oder ohne Sauerteigführung, mit oder ohne Hefe und mit oder ohne Gewürze hergestellt. Der Ölsaatenanteil – Leinsamen, Sonnenblumenkerne, Sesam, Kürbiskerne oder Nüsse (lufttrocken) beträgt mindestens 10 % des Gesamtgewichtes der Mahl- und Schälprodukte. Diese Brote können entweder in Kasten-, Wecken- oder Laibform eingereicht werden.

Vollkornbrot

Vollkornbrot besteht aus mindestens 90 % Vollkornanteil. Es wird mit oder ohne Sauerteigführung und mit oder ohne Hefe und mit oder ohne Gewürze hergestellt. Die Charakteristik des Vollkornbrotes sollte nicht durch die Zugabe von Ölsaaten zu stark beeinflusst werden. Vollkornbrot kann entweder in Kasten-, Wecken- oder Laibform eingereicht werden.

Dinkelbrot (100 % Dinkel)

Reine Dinkelbrote (Vollkornbrote oder Brote mit Ölsaaten) können in Sauerteigführung oder auch über Hefe hergeführt werden. Der Dinkelanteil muss 100 % betragen.

Klein- und Weißgebäck

Formgebäcke (z.B. Semmel, Flesserl, Stangerl usw.) bis zu einem Einzelgewicht von max. 100 g sowie Baguettes und Ähnliches (z.B. weißer Wecken, Wurzelbrot etc.). In diese Kategorie fallen keine süßen Hefeteige (siehe 7. Feine Hefeteig- und Fettbackwaren).

Sonderbrote und Brote mit Innovationscharakter

Sonderbrote und Brote mit Innovationscharakter sind Brote, die sich in Bezug auf Rohstoffe (nicht nur Roggen, Weizen, Dinkel, sondern auch andere Rohstoffe wie z.B. Hafer, Gerste, Karotte, Erdäpfel, Kräuter, Gemüse, etc.) als auch in der Formgebung von den anderen Kategorien unterscheiden. Die Brote sollen in genussfähiger, essbarer Form vorliegen. Innovative Brote können in Phantasieform (z.B. Ringbrote, Herzbrote, etc.) oder auch in Kasten-, Wecken-, Laibform gebacken eingereicht werden. Gebildbrote werden nicht bewertet. Hinweis: ein wichtiges Bewertungskriterium ist der Grad der Innovation und damit der Unterschied zu den bestehenden Kategorien.

Feine Hefeteige und Fettbackwaren

In diese Kategorie fallen z.B. Brioche, Milchbrote, Bauernkrapfen, Hefegugelhupf, Mohn- und Nussstrudel, Stollen, etc. Sie enthalten 5 % bis 20 % Zucker bzw. 5 % bis 20 % Fett, bezogen auf Mahl- und Schälprodukte. Brioche enthalten mindestens 4 Eidotter.

Früchte- und Kletzenbrot

Früchte- und Kletzenbrote sind durch den Anteil an Dörrobst charakterisiert, wobei der Fruchtanteil gegenüber dem Anteil an Mahl- und Schälprodukten überwiegt.